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Auftraggeber

A B E G I K M O R S

Fragen

FAQ zum Bewerbungsprozess

Welche Förderquoten sind für Zuwendungsempfänger:innen möglich?
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Die maximal mögliche Höhe der Förderquote wird in der Regel in der jeweiligen Förderrichtlinie bekannt gegeben. Die Höhe liegt im förderpolitischen Ermessen des zuständigen Fachministeriums. Maßgebend sind die verfügbaren Haushaltsmittel, das Bundesinteresse an den geförderten Projekten, das Eigeninteresse und die Finanzkraft möglicher Zuwendungsempfänger:innen.

Ferner ist die Frage entscheidend, in welcher Höhe ein finanzieller Anreiz erforderlich ist, damit das Projekt zustande kommt. Eine weitere wichtige Obergrenze wird durch die Vorgaben in der Allgemeinen Freistellungsverordnung (AGVO) der Europäischen Kommission gezogen. Die betroffenen Artikel der AGVO, nach denen gefördert wird, sind den jeweiligen Förderrichtlinien zu entnehmen. In Abwägung aller dieser Gesichtspunkte wird die Förderquote für jedes Förderprojekt festgelegt.

Müssen die Antragsteller:innen in Deutschland ansässig sein?
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Der Kreis der Antragsberechtigten wird in den jeweiligen Förderrichtlinien festgelegt. Je nach Vorhaben und Förderrichtlinie können die Bedingungen unterschiedlich ausfallen. Zum Teil wird für die Antragsberechtigung eine Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland verlangt.

Grundsätzlich sind auch Unternehmen im ausländischen Mehrheitsbesitz antragsberechtigt, sofern:

  • die Antragsteller:innen in Deutschland eine auf Dauer angelegte Forschungstätigkeit etabliert haben,
  • der Verwertungsplan eine Verwertung im EWR und der Schweiz realistisch erscheinen lässt und
  • die Achtung der Wissenschafts- und Forschungsfreiheit sowie der Schutz des geistigen Eigentums sichergestellt und die nicht-zivile Nutzung der Projektergebnisse ausgeschlossen sind. 
  • Mögliche Risiken in Hinblick auf einen unerwünschten Know-how-Abfluss und die Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands müssen antizipiert und Maßnahmen zur Risikominimierung vorgesehen werden.
Müssen die Teilnehmenden eines Verbundprojekts eine Kooperationsvereinbarung vorlegen?
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Einzelheiten der Zusammenarbeit regeln die Partner:innen durch eine schriftliche Kooperationsvereinbarung, für die kein Vertragsmuster vorgegeben ist. Aus dieser muss ersichtlich sein, dass kein Leistungsaustausch im Sinne eines Auftragsverhältnisses vorliegt. Die Vereinbarung soll Regelungen mit einer ausgewogenen Verteilung von Rechten und Pflichten nach bestimmten Grundsätzen enthalten. Mehr dazu finden Sie im Merkblatt.

Welche Unterlagen muss ich einreichen?
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Welches Formular für Sie das richtige ist, teilt Ihnen der Projektträger mit der Aufforderung zur Antragstellung mit.
Folgende Unterlagen sind im Rahmen der Antragstellung einzureichen:

  • Antrag mit allen erläuternden
  • Anlagenseparate Reisekostenerläuterung
  • Kurzfassung zum Verwertungsplan
  • Teilvorhabenbeschreibung mit Arbeitsplan
  • Bei Verbundprojekten eine Gesamtvorhabenbeschreibung durch den Koordinator des Verbunde
  • wenn schon verfügbar, Bestätigung des Abschlusses des Kooperationsvertrags zwischen den Partnern des Verbundprojekts

Mit der Enträtselung über easy-Online werden folgende Erklärungen abgegeben:

  • Bestätigung zu den subventionserheblichen Tatsachen der Angaben im Antrag nach § 264 StGB
  • Erklärung für Unternehmen in Schwierigkeiten (nur für Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft 
    für die Anerkennung des KMU-Status
  • für einen möglichen KMU-Bonus auf die Förderquote bzw. zur Einstufung als Mittelständisches Unternehmen das Formular „Angaben zur Einstufung als KMU bzw. MU“ mit Anlagen
    Der Antrag ist grundsätzlich postalisch, durch persönliche Übergabe oder per Boten einzureichen.

Die Schriftform kann auch durch die elektronische Form ersetzt werden, sofern: die elektronischen Dokumente mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen sind oder das TAN-Verfahren zur Einreichung genutzt wird. Hier entfällt die qualifizierten elektronischen Signatur abweichende Regelungen können der jeweiligen Förderrichtlinie entnommen werden.

Wie schicke ich die Formulare ab?
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Der Antrag ist grundsätzlich postalisch, durch persönliche Übergabe oder per Boten einzureichen.
Die Schriftform kann auch durch die elektronische Form ersetzt werden, sofern:

  • die elektronischen Dokumente mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen sind oder
  • das TAN-Verfahren zur Einreichung genutzt wird. Hier entfällt die qualifizierten elektronischen
    Signatur. Abweichende Regelungen können der jeweiligen Förderbekanntmachung entnommen werden.
Dürfen die Geräte abgeschrieben werden?
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Antrag auf Kostenbasis

Abschreibungen für vorhabenspezifische Anlagen, die gesondert für das Vorhaben angeschafft oder hergestellt werden und nicht zur betriebsüblichen Grundausstattung gehören, können im Vorhaben entsprechend ihrer Nutzungsdauer im Projekt abgerechnet werden. 
Dies trifft auch für bereits vorhandene und im Vorhaben genutzte Anlagen des FE-Bereichs zu (gilt nicht bei pauschalierter Abrechnung).  Bei den Abschreibungen ist von der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer auszugehen.

Welche Personalausgaben sind förderfähig und können in der Vorkalkulation beantragt werden?
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Ausgabenförderung

Nur tariflich bzw. arbeitsvertraglich festgeschriebene Gehälter sind bei der Antragstellung anzusetzen. Wenn das Personal noch nicht bekannt ist, sind die Obergrenze für NN-Personal mit max. Stufe 2 der Entgeltgruppen lt. Tarifvertrag (TVL/TVÖD) anzusetzen. Die Einstellung für das Förderprojekt, auch wenn nur anteilig im Projekt gearbeitet werden soll, muss aus dem Arbeitsvertrag hervorgehen.

Kostenförderung

Personalkosten sind nur für im Unternehmen angestelltes Personal zu kalkulieren. Dabei sind die gezahlten Gehälter und der Umfang der geplanten Mitwirkung des Mitarbeitenden im Projekt zu Grunde zu legen . Zusätzlich können die tatsächlichen Gemeinkosten nach LSP beantragt werden. Alternativ dazu kann eine Pauschale zu den Gemeinkosten angesetzt werden. Ihre Höhe richtet sich nach den geltenden Nebenbestimmungen der Förderung auf Kostenbasis, die der Förderrichtlinie zu entnehmen sind.

Sind Mittel für Websites/Social Media förderfähig?
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Die Bewilligung von Ausgaben/Kosten für Websites (z. B. mit Blog) zur Information der Öffentlichkeit und zur Kommunikation ist prinzipiell möglich (Wissenschaftskommunikation), solange dies nicht der Verwertung dient (Marketing etc.).

Was steckt hinter dem Begriff „Computerhardware“?
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Der Begriff „Computerhardware“ umfasst Computer, Desktop-Computer, Notebook-Computer, Desktop-Thin-Clients, Workstations, Dockingstations, externe Speicher- und Datenverarbeitungsgeräte (Small-Scale-Server), externe Netzteile sowie Peripheriegeräte.

Darf ich das Formular online signieren?
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Das Easy-Online Formular darf auch online signiert und eingereicht werden. Dabei muss es sich um eine qualifizierte elektronische Signatur handeln. Dafür ist ein Kartenlesegerät mit Softwaretreiber und eine Signaturkarte mit einer qualifizierten Signatur eines akkreditierten Trustcenters (z.B. D-Trust) erforderlich. Auf der Signaturkarte befindet sich das Sicherheitszertifikat, welches zur elektronischen Unterschrift verwendet wird. Die Software für das Kartenlesegerät ist auf der Internetseite des Herstellers erhältlich.

Profil

Unsere Mission, Vision und Werte

Wir sind die Expert:innen

Bei uns arbeiten rund 1.000 Expert:innen aus Natur-, Sozial-, Wirtschafts-, Ingenieurs-, Gesellschafts-, Verwaltungs- und Rechtswissenschaften, routinierte Profis mit Erfahrung und Nachwuchskräfte mit frischen Ideen. Wir glauben, dass diese Mischung ein Gewinn für unsere Kund:innen ist. Wir beschäftigen Fachleute mit internationaler Expertise und sind so auch für europäische und weltweite Projekte gut aufgestellt.

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Die Trägerorganisationen

Verein Deutscher Ingenieure

Der Verein Deutscher Ingenieure (VDI)  ist mit über 130.000 Mitgliedern der größte technisch-wissenschaftliche Verein Deutschlands. Als gemeinnützige und unabhängige Institution vertritt der VDI die Interessen der Ingenieure und der Technik nach außen. Darüber hinaus fördert der VDI den technischen Nachwuchs und ist als Multiplikator für Technikwissen aktiv.

Der VDI blickt auf eine lange Tradition zurück: Seit 1856 setzt er sich für neue technische Lösungen ein.

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Eine der größten Technologie-Organisationen Europas

Der Verein Deutscher Ingenieure (VDI)  ist mit über 130.000 Mitgliedern der größte technisch-wissenschaftliche Verein Deutschlands. Als gemeinnützige und unabhängige Institution vertritt der VDI die Interessen der Ingenieure und der Technik nach außen. Darüber hinaus fördert der VDI den technischen Nachwuchs und ist als Multiplikator für Technikwissen aktiv.

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Beschreibungsmodul

Der Klimawandel ist eine der größten Herausforderungen unserer Zeit. Er führt zu extremen Wetterereignissen, steigenden Meeresspiegeln und dem Verlust der Artenvielfalt. Um dem entgegenzuwirken, ist eine konsequente Reduktion von Treibhausgasen, vor allem CO₂, notwendig. Das gelingt vor allem durch den Ausbau erneuerbarer Energien, aber langfristig auch durch die stoffliche Nutzung und die Speicherung von bereits freigesetztem CO₂.

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